Hausordnung
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände und im Festzelt des FFC Glashaus e.V. (im Folgenden „Veranstalter“) werden alle Besucher gebeten, sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen gestört bzw. gefährdet werden oder jemandem ein Schaden zugefügt wird.
1. Es ist nicht gestattet:
a. Die für Besucher nicht bestimmten Bereiche zu betreten.
b. Einrichtungen oder Aufbauten aller Art zu betreten oder zu übersteigen.
Dazu gehören insbesondere Biertische, Brüstungen und Absperrungen.
c. Das Mitführen von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln ist nicht erlaubt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor,
diese bei Minderjährigen zu konfiszieren und bei Volljährigen bis zu Ihrem Verlassen des
Veranstaltungsgeländes und des Festzeltes einzubehalten.
d. Feste oder gefährliche Gegenstände oder Waffen jeglicher Art mit sich zu führen.
e. Leicht brennbare Stoffe oder pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art mit sich zu führen sowie
Feuer zu entzünden.
f. Gegenstände jeglicher Art zu werfen.
2. Der Veranstalter ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen.
3. Den Anordnungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
4. Bei Verstößen gegen die Hausordnung, behält sich der Veranstalter weitergehende
rechtliche Schritte vor.
Des Weiteren weist der Veranstalter darauf hin, dass zum Zwecke der Attraktivitätserhöhung auf der Homepage des Veranstalters die Aktivitäten während des gesamten Festbetriebes fotografiert werden. Diese Fotografien werden sorgfältig von dem Veranstalter vorselektiert und im Sinne des Datenschutzes und der gesellschaftlichen Verantwortung veröffentlicht. Sollten die Besucher hiermit nicht einverstanden sein, bitten wir Sie aktiv auf den Veranstalter zuzugehen und dies mitzuteilen.
Das Hausrecht übt allein der FFC Glashaus e.V. aus. Die Mitglieder des FFC Glashaus e.V. sind berechtigt, die Einhaltung dieser Hausordnung umzusetzen. Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen oder die Anordnungen des Veranstalters nicht befolgen, können am Betreten des Festplatzes gehindert oder von diesem verwiesen werden.
FFC Glashaus e.V. im Juni 2018